Freitag, 3. Mai 2013

Die Vertragsbedingungen bei Hanlo

Es ist wohl so, dass wenn zwei ein Geschäft machen und davon einer den Vertrag schreibt, dieser ihn nicht zwingend zu seinen Ungunsten formulieren wird;) Hanlo sichert sich doch sehr großzügig in alle Richtungen ab, gewährt dem Kunden aber eher bescheidene Rechte.

Zahlungsplan: 8% Anzahlung, 5% Fassade, 87% nach Montage (incl. Estrich)
Die Anzahlung war mir ein sehr großer Dorn im Auge, das gab es bei Hartl oder Malli Haus nicht. Hier trägt der Bauherr ein unnötiges Risiko für den Fall des Konkurses der Fertighausfirma. Und davon ist wirklich niemand verschont. Bei so einem Haus ist das schon in der Größenordnung eine kleinen Neuwagens. Durch eine Bankgarantie könnte man sich hier absichern, die wollte Hanlo aber nicht gewähren.
Das das letzte Geld bereits nach dem Fertigstellen des Estrichs fließen sollte, war für mich dann aber ein NoGo. Ich machte sehr schnell klar, dass der letzte Euro erst fließt, wenn auch alles abgeschlossen ist. Wir konnten uns daher auf 77% Montage und 10% nach Fertigstellung Schlüsselfertig einigen.

Haftrücklass wäre auch nett gewesen wollte Hanlo ebenfalls nicht gewähren. War uns dann aber nicht so wichtig. Bei großen Mängel ist man schnell über den 2-3% und wir geben diesbezüglich Hanlo einen Vertrauensbonus, dass Mängel auch ohne der Rute im Fenster behoben werden.


Stornokosten stehen keine gesondert im Vertrag, wären wohl wie allg. üblich ca. 10% der Auftragssumme.


Fertigstellungstermin wurde uns auf Wunsch auch keiner zugesichert. Dort wäre eine Zusage für Errichtung ab Kellerabnahme wünschenswert gewesen. Da der Preis aber zu diesem Zeitpunkt fix ist und es uns nicht auf einen Monat auf oder ab ankommen sollte, gehen wir davon aus, dass das Haus innerhalb einer vernünftigen Zeit gebaut wir. Schließlich läuft ja auch die Bankgarantie nur 12 Monate und muss schon 3 Monate vor Baubeginn bestehen, das ergibt dann eine Restzeit von 9 Monaten. Natürlich würde Hanlo auch danach zu dem Geld kommen.

Ich persönlich finde es nicht sehr fair, dass Hanlo hier im Standardvertrag dem Kunde keinen Fertigstellungstermin nennen will. Es gibt sicher 3-4 Bereiche im Vertrag, wo dem Kunden diverse Dinge auferlegt werden (z.B. Kaminerrichtung) die, wenn nicht rechtzeitig abgeschlossen, diverse Folgen haben. Hier würde ich anderen Kunden raten, hart zu bleiben und auf einen solchen Termin oder Zeitbereich zu bestehen. Das ist in der Branche durchaus üblich eine solche Zusage zu bekommen.

 
Allgemein gilt bei den Vertragsbedingungen: Diese sind im Prinzip nur relevant, wenn etwas daneben geht und/oder es zum Streit/Konkurs kommt. Wenn wir das Haus wie gewünscht bekommen, spricht auch nichts dagegen, dass der gesamte Preis am ersten Tag bezahlt wird (mal von den Finanzierungskosten abgesehen). Haftrücklass ist auch nur Notwendig, wenn Hanlo allfällige Mängel nicht korrigiert oder nach Fertigstellung in Konkurs geht.

Wenn wir nicht unsere Bekannten haben würde, die bislang erfolgreich mit Hanlo bauen und wir Hanlo nicht für einen großen zuverlässigen Partner halten würden, würden wir zu diesen Bedingen den Vertrag sicher nicht unterschreiben.

Seitens unserem Berater Hrn. Schauer wird mir natürlich immer versichert, dass diese Dinge alle unnötig sind und ich der Einzige bin, der sich darüber Gedanken macht. Vielleicht könnt ihr ja eure Erfahrungen dazu im Kommentar hinterlassen.

"Was nicht geschrieben ist, gilt nicht":
So ist es beim Vertrag meiner Meinung nach eine Gratwanderung. Einerseits ist man Kunde und schafft an anderseits möchte man ja doch auch ein Haus kaufen. So wird man überall im Internet in Foren und Blogs zum Hausbau lesen: "lasst euch alles in den Vertrag schreiben", "was nicht geschrieben ist, ist nichts wert". Und natürlich unterschreibt man im Vertrag auch explizit, dass mündliche Absprachen entsprechende Beweisfolgen haben. Viele Dinge sind aber sehr schwer in einen Vertrag zu kleiden. Auch weiß ich aus Erfahrung bei meiner Arbeit, dass ein Vertrag einen gewissen Rahmen darstellt in dem man sich bewegt. Sobald man beginnt jedes Wort auszulegen haben meist beide Parteien verloren.


Rechtschreibfehler/Tippfehler:
"Wer im Glashaus sitzt, ...". Ich gehe von einigen Rechtschreibfehlern und Tippfehlern in diesem Blog aus, da es leider nicht gerade meine Stärke ist. Wenn aber selbst mir einige Rechtschreibfehler/Tippfehler im Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung auffallen, dann werden dort sicher noch einige mehr sein. Das ist zwar natürlich egal; Hanlo soll ein gutes Haus bauen und braucht mich nicht mit perfekter Lyrik überhäufen, aber ein Mindestmaß hätte ich mir doch erwartet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen