Heute erfolgte der 2. bzw. 2 1/2 Besuch bei den Behörden, um die benötigen Unterlagen zu bekommen. Anzahl der bekommen Unterlagen: 0 ;) Trotzdem viele nützliche Infos bekommen.
Kanalplan, Bebauungsplan oder Bebauungsrichtlinien, Ver- und Entsorgungsleitungen sollte es laut dem "Laufzettel" von Hanlo beim Gemeindeamt geben. Dort wurde ich auch gleich diesen Dienstag um Punkt 7:00 vorstellig aber auch schon um 7:01 wurde mir mitgeteilt, dass ich hier falsch bin. Für all diese Dinge sei die Bau und Anlagenbehörde zuständig. OK, das zähle ich dann als halbe Station auf meiner Papier-Rally.
So geht es mit dem Laufzettel ab Richtung Bahnhof zum Europaplatz 20, dem Standort der Bau und Anlagenbehörde Graz.
Die Bezeichnung des 6. Stocks klang so danach, als ob ich dort den Bebauungsplan bzw. die Richtlinien erhalten würde. Wenn man das erste mal hier ist, ist es wirklich nicht so einfach sich zurechtzufinden. Viele Bezeichnungen klingen für einen Laien wie mich sehr ähnlich. Zum Glück waren auch hier alle sehr freundlich und ich habe in einem offen stehenden Sekretariat nachgefragt wo ich die Unterlagen wohl bekommen würde. Ich wurde das das Büro eins weiter verwiesen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Unterlagen wie Bebauungsplan etc. online verfügbar sind, bzw. der Architekt das wissen sollte;)
Kanalplan sowie Pläne der anderen Ver- und Entsorgungsleitungen gibt es bei den zuständigen Versorgern.
*) Kanalplan/Wasser: Holding Graz
*) Strom: E-Werk Franz
*) Telefon: A1 Telekom
Eigentlich eh klar;)
Da ich nun schon mal da war und ich noch Fragen bzgl. Kamin und Bach (der neben dem Haus ist) besuchte ich meinen zuständigen Baureferenten.
Baureferent für Andritz
Bei Hrn. Steiz, dem Baureferenten für meinen Bezirk, wollte ich mich erkundigen ob ich den nun einen Kamin brauche oder nicht. Bei einer Erdwärmeheizung macht er ja nicht so viel Sinn und Ofen im Wohnbereich ist bei uns auch nicht geplant.Beim Baureferenten herrscht sofort Verständnis dafür, dass der Kamin eigentlich keinen Sinn macht, er leider nun einmal Gesetzt ist (zumindest in der Steiermark, das Baugesetz ist Landesangelegenheit). Er gab uns aber den Tipp, dass wir den Kamin extern planen sollen und ihn vorerst nicht einbauen sollen. Es wäre gut möglich, dass dieses Gesetzt bis zu unserer Bauabnahme Ende nächsten Jahres verändert und wir ihn dann gar nicht mehr benötige. Wenn das bis dahin noch nicht der Fall ist, könnten wir sicher für 1 Jahr um Aufschub ansuchen. Schließlich habe ich dann doch ein wenig Vertrauen in unsere Politiker, dass sie die Notwendigkeit der Anpassung dieses Gesetztes erkennen und dies vielleicht in den nächsten 2 Jahren auch geschehen könnte.
Sonstige uns betreffende Auflagen gibt es für Andritz keine. Dachform ist egal und auch bei der Ausrichtung des Hauses gilt es nichts weiter zu beachten. Bzgl. Auflagen für Hochwasserschutz, weil wir neben dem Schöcklbach bauen sollte ich mich an Hrn. Rauda wenden. Das war dann auch gleich meine nächste Station.
Referat für Wasserrecht und Bezirksingenieure
Dort angekommen, schauten wir uns gemeinsam den Plan für den Hochwasserschutz an. Das ganze Gebiet wurde Laservermessen und daraus wurde die potenzielle Ausbreitung bei einem Hochwasser errechnet. Mit unserem Bauplatz befindet sich zum Glück nicht mehr im HK 30 sondern nur mehr im HK 100. Weiters sind direkt an unsere Grundstück Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Dazu wurde von meiner Großmutter schon ein Teil des Grundes abgekauft um dort, zusammen mit anderen dahinter liegenden Grundstücken ein Rückhaltebecken zu bauen. Geplante Fertigstellung konnte mir keine genannt werden.Bei der Einreichplanung benötige ich von einem Planungsinstitut, welches diese Hochwasserplanung durchführt, eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt:
*) Wir durch das HK 100 nicht gefährdet sind und entsprechende Maßnahmen setzten
*) Wir das Ausbauprojekt nicht gefährden
*) Eine Beurteilung der Lage wenn das Rückhaltebecken fertig gestellt ist.
Einleitung des Regenwassers in den Bach:
Selbstsicher wollte ich mich noch versichern, dass es kein Problem ist, wenn ich mein Regenwasser vom Dach in den Bach einleite. Tja, war wohl nix. Das hätte ich mir im Zuge der Grundabtretung die wir vor 3 Jahren durchgeführt haben zusichern lassen können, jetzt geht es wohl eher nicht mehr. Bleibt mir wohl der Bau einer Sickergrube nicht erspart. Deren Dimension hat mir Hr. Hrauda gleich ausgerechnet.*) Durchmesser: 2 Meter
*) Tiefe ca. 3,5 Meter
Mit diesen Informationen habe ich 2 Stunden später das Gebäude der Bau und Anlagenbehörde wieder verlassen.
* HK 30/ HK 100: Hochwasser, welches statistisch alle 30/100 Jahre auftreten kann/wird.

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