Wir überlegen uns beim Plan nun immer kleiner Details und sind nun schon wirklich am Verschieben von Zentimetern. Da wird auch überlegt, ob im Bad oder in der Speiß wirklich die Türbreite wirklich 80cm sein muss, wie in der Bauordnung vorgeschrieben. Das Gesetz sieht zumindest Ausnahmen vor (Bauordnung Steiermark). Früher war im §116 die Ausnahmen noch für Objektbauten deren tragende Konstruktion überwiegend als Holz war gegeben, diese ist leider gefallen. Nun gibt es nur mehr den §98(11) unter diesen wir leider nicht fallen werden.
Ich hoffe, dass diverse Ausnahmen doch im Einzelfall möglich sein werden.
Ich hoffe, dass diverse Ausnahmen doch im Einzelfall möglich sein werden.
§ 98 (11)
Sonstige Ausnahmen
Die
Behörde hat im Baubewilligungs oder Anzeigeverfahren auf Antrag der
Bauwerberin/des Bauwerbers Ausnahmen von bautechnischen Vorschriften
zuzulassen, wenn das Vorhaben im Interesse des Ortsbildschutzes, der
Altstadterhaltung, des Denkmalschutzes oder der Erhaltung einer
baukulturell bemerkenswerten Bausubstanz liegt und aus Gründen der
Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit und der
Nutzungssicherheit sowie des Nachbarschaftsschutzes keine Bedenken
bestehen.
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